Häufige Fragen
Hier finden Sie viele Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Für eine aufwändigere Schienenanfertigung kann auch mehr Zeit eingeplant werden.
Mit einer gültigen Verordnung für Ergotherapie werden die Kosten der Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) übernommen.
Eine Verordnung umfasst maximal 9 Therapiesitzungen. Wir vereinbaren nur so viele Sitzungen wie nötig. Wenn es mehr als 9 Sitzungen braucht, können wir mit einer 2. Verordnung von einer ärztlichen Fachperson fortfahren.
Am besten rufen Sie uns an und machen telefonisch einen Termin ab. Falls wir den Anruf nicht entgegennehmen können (z.B. während einer Therapiesitzung), hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
Sie benötigen eine Verordnung für Ergotherapie. Diese wird von Ihrer Ärztin oder von Ihrem Arzt ausgestellt.
Wir behandeln auch Patienten, die bereit sind, die Kosten der Therapie selber zu tragen. In diesem Fall bezahlen Sie direkt nach der Therapiesitzung in bar.
Bitte bringen Sie eine gültige und von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterschriebene Ergotherapie-Verordnung sowie Ihre Versicherungsangaben (Krankenkassenkarte, Name und Schadennummer der Unfallversicherung).
Wir bitten Sie, Therapietermine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen oder zu verschieben.
Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden wir privat in Rechnung stellen.